Senec muss Stromspeicher-Rückabwicklung und Entschädigung laut Gericht unverzüglich ermöglichen

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Am 12. Mai 2026 entschied das Landgericht Ravensburg, dass die Senec GmbH mit ihrem SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh das Produktsicherheitsgesetz verletzt und der Speicher deshalb nicht verkehrsfähig ist. Betroffene Nutzer haben Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, Ersatzlieferung und Schadensersatz. Das Urteil macht die wachsende Herstellerhaftung für Brand- und Explosionsrisiken von NCA-Zellen deutlich und stärkt den Verbraucherschutz durch einen kostenfreien Senec-Online-Check bereitgestellt von Dr. Stoll & Sauer kostenlos.

Verbraucher erhalten mit Urteil Ansprüche auf Kaufpreiserstattung und Minderung

Am 12. Mai 2026 hat das Landgericht Ravensburg (Az. 4 O 152/25) entschieden, dass die Senec GmbH die Verkehrsfähigkeitsanforderungen des ProdSG in § 3 nicht erfüllt hat. Betroffen ist der Stromspeicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh, der als nicht verkehrsfähig gilt und nicht verkauft werden darf. Zudem hat das Gericht eine verbindliche Schadensersatzpflicht für gesundheitliche und körperliche Schäden durch das mangelhafte Produkt der Kunden festgestellt unmittelbar unkompliziert und rechtssicher.

Unsichere NCA-Zellen: Risiko für Leib und Leben im Heimspeicher

Die im Speicher eingesetzten NCA-Zellen wurden vom Gericht als Ursache für sechs dokumentierte Brände und Verpuffungen identifiziert. Diese Ereignisse reichen aus, um eine konkrete Gefährdung von Leib und Leben zu bejahen. Die Statistik mit einer Quote von einem Vorfall pro 21.666 Geräten belegt das hohe Risikopotenzial. Aus diesem Grund untersagte das Landgericht das weitere Inverkehrbringen der Batterie und verfügte eine umfassende Rückholaktion aller bereits ausgelieferten Einheiten.

Richter kritisieren Nachrüst-Software SmartGuard als deutlich lückenhaft und unzureichend

Senec deaktivierte im März 2022 bundesweit etwa 66.000 Energiespeicher per Fernabschaltung und versetzte sie in den Wartemodus, um Gesundheits- und Brandrisiken zu minimieren. Die nachträglich eingesetzte Diagnosesoftware SmartGuard konnte die vorhandenen Sicherheitslücken laut Landgericht nicht schließen. Beide Maßnahmen dienten den Richtern als Nachweis dafür, dass Hersteller künftig nicht nur technische, sondern auch juristische Aspekte bei Fernwartungs- und Notabschaltungs-Konzepten weitreichender prüfen müssen.

Bekannte Technologierisiken entbinden Hersteller nicht von jeglichen gesetzlichen Produktsicherheitsverpflichtungen

Das Landgericht Ravensburg hat in seinem Urteil den verbindlichen Charakter von § 3 Abs. 1 und 2 ProdSG zusammen mit § 823 Abs. 2 BGB hervorgehoben. Im Fokus steht das Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz, das Herstellern strenge Sicherheitsvorgaben auferlegt. Selbst allgemein bekannte Risiken müssen durch technische Vorkehrungen abgedeckt werden; eine Zulassung unsicherer Produkte ist ausgeschlossen. Konsumenten profitieren von klar definierten, einklagbaren Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüchen mit direktem Zugriff auf rechtliche Unterstützung.

Dr. Stoll & Sauer weist auf kostenlose Senec-Online-Check-Möglichkeit hin

Nutzer eines SENEC.Home V3 hybrid duo dürfen jetzt auf Basis von § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. ProdSG Ersatzansprüche stellen. Optionen umfassen Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung oder Ausgleichszahlungen für entgangene Betriebszeiten. Die kostenlose Erstprüfung erfolgt über den Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die Onlineplattform verschafft Betroffenen schnellen Zugang zu juristischen Detailinformationen und bietet verständliche Schritte für die Einreichung von Forderungen ohne komplexe Formalien. in wenigen Minuten und komplett digital kostenfrei.

Prozess in Ravensburg verschärft bundesweit Haftungsdruck für Energiespeicheranbieter deutlich

Nach Auffassung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer setzt das Urteil des Landgerichts Ravensburg einen wichtigen Meilenstein in der Aufarbeitung des Senec-Skandals. Im Anschluss an das LG Schweinfurt Urteil verlagert Ravensburg den Blick von Sachmängeln auf Sicherheitsrisiken mit potenzieller Lebensgefahr. Fachanwälte gehen davon aus, dass Oberlandesgerichte diesen verbraucherfreundlichen Kurs übernehmen. Hersteller von Energiespeichern müssen sich auf verschärfte Prüfverfahren und erweiterte Haftungsverantwortungen einstellen.

Das Urteil etabliert erstmals verbindliche, europaweite Produktsicherheitsstandards für private Energiespeichersysteme, verschärft die Herstellerhaftung bei Funktionsstörungen und gewährt Betroffenen umfangreiche Schadensersatzansprüche einschließlich Nutzungsausfall und Wiederherstellungskosten. Verbraucher können den kostenfreien Senec-Online-Check ohne Anmeldung nutzen, um ihre individuellen Forderungen schnell und präzise juristisch einordnen zu lassen. Die Entscheidung sendet eine deutliche Botschaft an die Branche: Produktinnovationen in der Speichertechnik müssen stets mit höchsten Sicherheitsgarantien einhergehen und stärken das Vertrauen der Nutzer nachhaltig dauerhaft.

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