Chancen der angepassten Energieeffizienzrichtlinie für Energiewende nutzen

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Die Europäische Union strebt mit einer überarbeiteten Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie an, den Energieverbrauch in Gebäuden und somit den Ausstoß von Kohlendioxid deutlich zu reduzieren. Die Energy Performance of Building Directiv (EPBD) soll dazu beitragen, dass die Renovierungsrate in der EU deutlich höher wird. Dieser Schritt ist unerlässlich, um die energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu erreichen und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Neufassung der Gebäuderichtlinie: Beitrag zur Energiewende und Klimaschutz

Die Neufassung der Gebäuderichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und die energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu erreichen. Durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, insbesondere durch Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen und den Ausbau von Wärmenetzen, können Renovierungsmaßnahmen gefördert und der Einsatz energieeffizienter Technologien vorangetrieben werden. Dies ist von großer Bedeutung, um den Kohlendioxidausstoß zu senken und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stimmt der Forderung der Bundesregierung zu, dass die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie nationale Gegebenheiten berücksichtigen und Spielraum für unterschiedliche Ansätze bieten sollte. Die Vielfalt in Bezug auf den Gebäudebestand, das Klima und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfordert maßgeschneiderte Lösungen auf nationaler Ebene.

Die nationale Regelungskompetenz ist für Deutschland von essenzieller Bedeutung, um den Gebäudebestand effektiv zu adressieren und eine erfolgreiche Modernisierung voranzutreiben. Insbesondere der Quartiersansatz hat sich dabei als vielversprechend erwiesen, da er eine koordinierte und ganzheitliche Herangehensweise ermöglicht. Zudem ist es wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber auch bei der Energieversorgung von Neubauten selbst entscheiden kann, um den spezifischen Anforderungen des Landes gerecht zu werden. Durch das novellierte Gebäudeenergiegesetz und das neue Wärmeplanungsgesetz sind bereits die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, um diese individuellen Lösungen zu ermöglichen.

Die gleichzeitige Anwendung des Prinzips „Fordern und Fördern“ ist in Zeiten von Planungs- und Investitionssicherheit von großer Bedeutung. Die Förderung der Umrüstung von Erdgas auf Wasserstoff sowie die Erweiterung bestehender Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien sind bedeutende Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und des Kohlendioxidausstoßes. Neben erneuerbarem Strom und klimaneutraler Wärme spielt Wasserstoff eine entscheidende Rolle bei der Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung.

Die angepasste Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie bietet eine vielversprechende Chance, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und somit den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Durch eine erhöhte Renovierungsquote können wir unsere energie- und klimapolitischen Ziele erreichen. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden und Spielraum für individuelle Lösungen gegeben ist. Eine solide Planung und Investitionssicherheit sind entscheidend, um die notwendigen Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Das bewährte Prinzip „Fordern und Fördern“ sollte weiterhin gelten, um einen reibungslosen Übergang zu klimaneutralen Energieträgern zu ermöglichen. Wasserstoff spielt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle für die Energiewende.

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