Unkenntnis des Lizenzverbots entlastet Spieler nicht, Rückzahlungsanspruch bleibt bestehen

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Im April 2026 entschied das Landgericht Konstanz, dass Verträge über Online-Poker, Casinospiele und Sportwetten ohne deutsche Lizenz nicht gelten. In einem Musterverfahren sicherte CLLB Rechtsanwälte einem Mandanten die Rückerstattung von rund 16.600 Euro seiner Einsätze. Zentrale Grundlage war das Fehlen einer deutschen Genehmigung für TSG Interactive Gaming Europe Ltd. Die Entscheidung knüpft an die Einschätzung von EuGH-Generalanwalt Emiliou an und bietet deutschen Spielern aussichtsreiche Rückforderungsmöglichkeiten.

Teilöffnung 2021 ändert nichts an deutscher Lizenzpflicht für Glücksspielanbieter

Ein Klient der CLLB Rechtsanwälte spielte zwischen Juli 2015 und Oktober 2022 auf pokerstars.eu Online-Poker, Casino-Games und Sportwetten und verlor rund 16.600 Euro. In der Entscheidung vom 21. April 2026 stellte das Landgericht Konstanz fest, dass die Verträge mit TSG Interactive Gaming Europe Ltd aufgrund fehlender deutscher Lizenz nichtig sind. Folglich ordnete das Gericht die Erstattung sämtlicher verloren gegangener Einsätze an und gewährte dem Kläger den vollen Ersatz seiner Verluste.

Gericht erklärt TSG Interactive-Verträge ohne deutsche Lizenz rechtlich nichtig

Das Landgericht Konstanz entschied, dass die Glücksspielplattformen von TSG Interactive Gaming Europe Ltd, die von Malta aus operieren, ohne deutsche Zulassung in Deutschland keine Rechtsgültigkeit besitzen. Im Anschluss bezeichnete EuGH-Generalanwalt Emiliou die maltesische Sonderregelung Bill 55 als nicht mit EU-Vorgaben vereinbar und erklärte sie für unzulässig. Sollte der Europäische Gerichtshof seiner Einschätzung folgen, müssten deutsche Urteile daraufhin auch in Malta gerichtlich anerkannt und vollstreckt werden, um Rechtssicherheit zu erhöhen.

Keine Ausnahme für maltesische Anbieter trotz EU-Dienstleistungsfreiheit im Glücksspiel

Bis zum Stichtag 1. Juli 2021 waren Internet-Casino-Angebote, Online-Poker und Sports Wetten in Deutschland durchweg untersagt. Mit Inkrafttreten der teilweisen Marktöffnung wurde jedoch an die Erteilung einer deutschen Lizenz geknüpft. Das Landgericht Konstanz hat eindeutig entschieden, dass Betreiber ohne deutsche Zulassung auch künftig keine Ausnahme genießen. Diese Entscheidung stützt sich auf das EuGH-Urteil vom 16. April 2026, in dem das Verbot als nicht wettbewerbswidrig gegenüber der EU-Dienstleistungsfreiheit eingestuft wurde.

Unkenntnis der Lizenzpflicht entbindet nicht, Schadensersatzanspruch bleibt vollständig bestehen

Der Betroffene gab an, er habe die Regularien zur Glücksspielerlaubnis in Deutschland übersehen und sei daher nicht über die Lizenzpflicht informiert gewesen. Das Gericht verwarf diesen Einwand als unerheblich. Entscheidend sei allein, dass der Anbieter ohne deutsche Genehmigung tätig war, wodurch die Verträge keine Rechtsgrundlage boten und nichtig sind. Auf dieser Basis steht dem Kläger das Recht zu, alle im Rahmen der illegalen Online-Spiele geleisteten Einsätze zurückzufordern, da der Vertrag von vornherein null und nichtig war.

Kläger erhält jetzt Recht: Millionenverluste aus verbotenem Glücksspiel anfechtbar

Rechtsanwalt Thomas Sittner von CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass das Urteil des Landgerichts Konstanz sowie weitere klärende Entscheidungen deutschen Glücksspielern neue Handlungschancen eröffnen. Verluste, die in unzulässigen Online-Glücksspielen entstanden sind, gelten als nichtig und können erfolgreich zurückgefordert werden. Pokerseiten-Nutzer profitieren insbesondere von der eindeutigen deutschen Lizenzvorschrift und haben nun die rechtliche Möglichkeit, auch gegen maltesische Plattformen ihre eingezahlten Beträge gerichtlich geltend zu machen und erstattet zu bekommen. Effizient prozessual.

In einem wegweisenden Urteil erklärte das Landgericht Konstanz alle Online-Glücksspielverträge ohne deutsche Genehmigung als nichtig. Damit stehen betroffenen Spielern sämtliche Forderungen gegen Anbieter zu, um die Verluste vollständig erstattet zu bekommen. Vor allem Pokerspieler profitieren von dieser Rechtsklarheit, da sie ihre Ansprüche gezielt durchsetzen können. Gleichzeitig sendet das Urteil eine deutliche Botschaft an ausländische Betreiber, nur mit einer gültigen deutschen Lizenz Glücksspieldienstleistungen in Deutschland anbieten zu dürfen. unmissverständlich.

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