Die landesweite Frühjahrsaktion zur Katzenkastration in Schleswig-Holstein wird mit 20.000 Euro vom Deutschen Tierschutzbund und seinem Landesverband unterstützt. Vom 23. Februar bis 22. März profitieren Straßenkatzen in teilnehmenden Gemeinden von kostenfreien Kastrationen, Mikrochip-Kennzeichnung und FINDEFIX-Registrierung. Diese präventive Initiative soll unkontrollierte Vermehrung nachhaltig stoppen, Tierheime entlasten und das Leid freilebender Katzen reduzieren. Gleichzeitig bereitet das Land bis Ende 2024 eine umfassende Katzenschutzverordnung mit verbindlicher Kastrationspflicht vor. Eine Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen folgt.
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Tierheime entlasten: Kostenfreie Kastration und Kennzeichnung gefangener Straßenkatzen Schleswig-Holstein
Von 23. Februar bis 22. März können in Schleswig-Holstein aufgegriffene Straßenkatzen in beteiligten Kommunen kostenfrei operiert und kastriert werden. Danach erhalten sie einen Mikrochip und eine Registrierung im FINDEFIX-System. Nach einer kurzen Beobachtungsphase in der Tierarztpraxis können die Katzen an den Ort ihrer ursprünglichen Auffindung zurückgebracht werden. Diese Struktur soll die unkontrollierte Vermehrung reduzieren, Tierleid mindern und eine nachhaltige Entlastung von Tierheimen und Kommunen gewährleisten. Sie sichert langfristig artgerechte Lebensbedingungen.
Frühjahrsaktion fördert flächendeckende Katzenkastration zur langfristigen und nachhaltigen Populationskontrolle
Im vergangenen Berichtszeitraum konnten über 3.600 herrenlose Straßenkatzen sterilisiert, durch Mikrochips gekennzeichnet und in einem zentralen Register verzeichnet werden. Ellen Kloth, Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landesverbands und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, würdigt den unermüdlichen Einsatz der ehrenamtlichen Helfer und erklärt: „Unser Ansporn ist, erneut eine möglichst hohe Anzahl von Katzen kastrieren zu lassen.“ Präsident Thomas Schröder ergänzt, dass nur eine flächendeckende Kastrationsstrategie den Kreislauf unkontrollierter Fortpflanzung langfristig und effektiv stoppen kann.
Mit der geplanten landesweiten Katzenschutzverordnung wird eine verbindliche Pflicht zur Kastration von Freigängerkatzen etabliert, um unkontrollierte Vermehrung, Streunernachwuchs und erhöhten Pflegebedarf in Tierheimen zu verhindern. Parallel sieht sie eine verpflichtende Kennzeichnung mittels Mikrochip oder Tätowierung vor, um eine schnelle Rückführung entlaufener Tiere zu ermöglichen. Eine einheitliche Registrierung in einer zentralen Landeskatzenkartei liefert belastbare Daten für behördliche Überwachung und die Weiterentwicklung tierschutzgerechter Konzepte. Diese Maßnahmen stärken die Nachhaltigkeit von Arten- und Heimtiermanagement.
Mit Blick auf die bereits knapp 32.000 kastrierten Straßenkatzen in vorherigen Aktionen setzt Schleswig-Holstein auf einen verbindlichen, flächendeckenden rechtlichen Rahmen. Bis Ende des zweiten Quartals soll zeitnah eine Katzenschutzverordnung verabschiedet werden, die neben der Pflicht zur Kastration von Freilaufkatzen auch eine umfassende Mikrochip-Kennzeichnung vorsieht. Die Registrierung aller Tiere im FINDEFIX-Register wird zur Pflicht. Ellen Kloth betont, dass diese Maßnahme gemeinsam mit der Frühjahrsaktion das Katzenleid nachhaltig und effektiv reduzieren kann.
Landesregierung und Tierschutzbund bündeln Ressourcen für flächendeckende effektive Katzenkastrationen
Durch die gemeinsame Mittelbeschaffung von Deutschem Tierschutzbund und seinem Landesverband Schleswig-Holstein, die je 7,7 Prozent der Gesamtsumme beisteuern, sowie des Landes Schleswig-Holstein mit 84,6 Prozent und weiterer Spenden der Bastet Stiftung entsteht ein Budget von 130.000 Euro. Die Kommunen übernehmen fünfzig Prozent der tiermedizinischen Behandlungskosten. Zusätzlich verzichten die Tierärzte pro Kastration auf ein Honorar in Höhe von 30 Euro, wodurch eine spürbare finanzielle Entlastung der Tierheime ganz erheblich erreicht wird.
Beteiligte Tierärzte verzichten auf Honorar zugunsten regionaler kostenfreier Kastrationsaktion
Über ein Netzwerk aus Tierschutzvereinen und Ehrenamtlichen können gefangene Straßenkatzen in teilnehmenden Gemeinden zum Gratis-Eingriff gebracht werden. Im Rahmen der Operation werden die Tiere kastriert, mit einem Mikrochip versehen und in FINDEFIX eingetragen. Nach einer betreuten Erholungszeit erfolgt die rückführende Freilassung an den ursprünglichen Fundorten. Diese koordinierte Intervention stabilisiert wildlebende Katzenpopulationen, verhindert eine Überlastung von Tierheimen und optimiert den Ressourceneinsatz aller beteiligten Akteure im Tierschutz. Kommunen profitieren durch entlastete Heime.
Mikrochip-Kennzeichnung und FINDEFIX-Registrierung sichern Kastrationserfolge nachhaltig bei Straßenkatzen Schleswig-Holstein
Die koordinierte Frühjahrsaktion bietet zusammen mit einer künftigen Katzenschutzverordnung ein wirkungsvolles Instrument, um Haustierpopulationen durch verpflichtende Kastration, Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung einzudämmen. Unkontrollierte Vermehrung von Streunern wird verhindert, das Leid bei freilebenden Katzen merklich gesenkt und Tierheime entlastet. Finanzielle Mittel aus Land, Verbänden und lokalen Partnern sowie der freiwillige Einsatz von Helfern garantieren eine nachhaltige Umsetzung. Somit entstehen langfristig artgerechte Lebensbedingungen sowie stabile Katzenpopulationen. Dieses koordinierte Programm stärkt effizienten Tierschutz langfristig.

